Startseite | Blogübersicht Bauplanung | Blog vom 28.02.2023

Baugenehmigung auch für Carport, Garage und Co.?

Baugenehmigung auch für Carport, Garage und Co.?
Foto: AdobeStock
Zaun, Mauer, Garage, Carport, Geräteschuppen, Gartenhaus und Pool, es gibt so einiges, was beim Bauen eines Eigenheims zum Tragen kommen kann.

Doch häufig ist es nicht direkt ein Element bei der Planung und Genehmigung zum Hausbau, sondern wird zu einem späteren Zeitpunkt, häufig aus Kostengründen, aufgegriffen.

Hier stellt sich nun die Frage, braucht es eine Baugenehmigung für Garage, Carport, Gartenhaus, Geräteschuppen und Co. oder nicht?

Diese lässt sich tatsächlich nicht in einem Satz beantworten.
Denn es spielt eine Rolle, in welchem Bundesland das Bauen solch eines kleinen Gebäudes durchgeführt wird. Und auch die Gemeinde hat häufig ein Wörtchen mitzureden.

Aktuelle Gültigkeit und Details sind immer beim zuständigen Bauamt oder beispielsweise über einen Architekten zu erfragen. Am besten schon vor der Planung.

Wenn es eine Garage oder ein Carport sein soll

Ob ein Autounterstand genehmigungsfrei ist, steht in Abhängigkeit vom Ort, wo das Bauvorhaben umgesetzt werden soll. Die gültige Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes gibt vor, ob man für Garage und / oder Carport eine Baugenehmigung braucht. Manchmal ist eine Anzeige des Vorhabens ausreichend.

Braucht es keine Baugenehmigung, müssen trotzdem bestimmte Vorgaben berücksichtigt und sich auch an einen vorhandenen Bebauungsplan gehalten werden.


- Vorschrift über einen festgelegten Mindestabstand zu Nachbargrundstücken

- Vorschrift zur maximalen Grundfläche von Garage oder Carport

- Vorschrift zur absoluten Länge der Bebauung

- Vorschrift zur maximalen Höhe der Wände


Schon vor der Planung sollten Auflagen oder Einschränkungen beim Bauen von Carport oder Garage in Erfahrung gebracht werden. So lassen sich nicht nur Probleme, sondern auch unnötige Geldausgaben vermeiden.

Wie sieht es mit einem Gartenhaus oder Geräteschuppen aus?

Wie bei Carport und Garage ist auch der Bau von Gartenhaus oder Geräteschuppen abhängig von der gültigen Bauordnung des Bundeslandes, wo gebaut werden soll.

Zum Teil sind Gartenhaus, Geräteschuppen oder andere kleine Gebäude frei von einer Baugenehmigung, wenn eine festgelegte Größenordnung an Brutto-Rauminhalt nicht überschritten wird.

In einigen Bundesländern macht ein Fundament den Unterschied.

Andere Bundesländer setzen die Größe des Brutto-Rauminhaltes in Abhängigkeit, wo solch ein kleines Gebäude errichtet werden soll. Hier wird zwischen Außenbereich und bebauter Fläche unterschieden.

Werden solche kleinen Gebäude mit Sanitäranlagen, Kochgelegenheit, Strom oder Aufenthaltsräumlichkeiten ausgestattet, wird in vielen Bundesländern, unabhängig davon, dass die Vorgaben der Höchstgrenzen eingehalten werden, eine Baugenehmigung gefordert. Ein reiner Geräteschuppen wäre davon nicht betroffen.

Auch wenn bei einem kleinen, klassischen Gartenhaus die Chancen gut stehen, dass es keine Baugenehmigung braucht, sollte sich auch hier im Vorfeld der Planung über die Möglichkeiten beim Bauen informiert werden.

Auch bei kleinen Bauvorhaben auf einen Profi setzen

Wer sich im Nachgang zum Hausbau noch Wünsche rund um das Eigenheim erfüllen möchte, sollte sich von einem Fachmann begleiten lassen. Denn auch bei augenscheinlichen Kleinigkeiten können Stolpersteine auftauchen, die aus dem ursprünglich kleinen Investment eine deutlich größere Geldausgabe werden lassen.

Genehmigungen zählen vermutlich nicht zu den Freuden eines Bauherrn. Doch sind sie bei vielen Dingen keine Option, sondern eine Pflicht. Und so sollte man sich keinesfalls dazu verleiten lassen, die Bauordnung umgehen oder sich Auflagen der Gemeinde zurechtbiegen zu wollen.

Auch kleine Bauten wie Garage, Carport, Gartenhaus und Co. bleiben nur selten unentdeckt. Oftmals sind es die lieben Nachbarn, die sich beim zuständigen Bauamt beschweren. Bei Nichteinhaltung von Vorschriften drohen Strafen. Im schlimmsten Fall muss der Bau wieder abgerissen werden.


Noch ein Tipp:
Nachbarn sind von Natur aus sehr interessiert, wenn im angrenzenden Garten etwas gebaut wird. Garage, Carport, Gartenhaus und Co. sind zudem nicht zu übersehen und wandeln natürlich auch das Erscheinungsbild des Grundstücks. Manchmal verändert sich damit auch die Aussicht des Nachbarn.

Es hat sich als bewährt erwiesen, ein wenig Zeit in ein persönliches Gespräch mit den direkten Nachbarn zu investieren.




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