Startseite | Blogübersicht Bauplanung | Blog vom 26.11.2018

Vertragsarten im Baurecht kennen

Ob nun Hausbau oder Modernisierung, ein jedwedes Bauvorhaben kann nicht nur Herausforderungen bedeuten, sondern auch Stolpersteine mit sich bringen. Vor allem Verträge und daraus resultierende Rechte und Pflichten können für einen Laien manchmal durchaus undurchsichtig oder gar verwirrend sein. So beispielsweise wenn es um die verschiedenen Vertragsarten im Baurecht geht. Dabei können selbst kleine Missverständnisse bei der Planung schnell ins Geld gehen und ein Projekt ins Wanken bringen oder gar die finanzielle Sicherheit des Bauherrn gefährden. Hier sollte nicht am falschen Ende gespart werden. Kompetenz hat ihren Preis, aber eine Investition in diese ist durchaus in mehrfacher Hinsicht lohnenswert. Denn wie so oft, kann auch beim Bauen der Teufel im Detail liegen...

Die wichtigsten Vertragsarten beim Bauvertrag

Einheitspreisvertrag: Lässt sich die Bauleistung genau bestimmen mittels Maßeinheit, Menge, Stückzahl oder Gewicht, dann sind Einheitspreise empfohlen. In der Regel trifft das beim Hausbau auf die meisten Arbeiten zu, womit diese Form zu den Regelverträgen im Baurecht zählt. Man könnte sagen, dass Einheitspreise das geringste wirtschaftliche Risiko mit sich bringen, da nur wirklicher Verbrauch und erbrachte Leistungen abgerechnet werden. So profitieren beide Vertragsparteien. Wobei natürlich die Gefahr besteht, sich zu verkalkulieren. Dies könnte dann für den Auftraggeber zu einer höheren Endabrechnung führen, beispielsweise, wenn Sonderlösungen erforderlich sind. Diese beinhaltet der Einheitspreis verständlicherweise nicht. Die Sonderwünsche werden dementsprechend auch gesondert in Rechnung gestellt.

Pauschalpreisvertrag: Lässt sich eine Bauleistung hinsichtlich Art und Umfang sehr genau beschreiben und sind keinerlei Änderungen in Bezug auf die Beschreibung vorgesehen, können Pauschalpreise genutzt. Ein häufiges Einsatzgebiet ist hier unter anderem das Schlüsselfertige Bauen. Pauschalpreise bergen allerdings für beide Vertragsparteien durchaus ein wirtschaftliches Risiko, denn der Preis ist unabhängig von den tatsächlich erbrachten Leistungen. So sollte die Leistungsbeschreibung so exakt wie möglich schriftlich im Vertrag festgehalten werden, damit der Auftraggeber am Ende auch das erhält, was den Vorstellungen und Wünschen auch vollumfänglich entspricht.

Stundenlohnvertrag: Im Gegensatz zu den vorherigen Vertragsarten im Baurecht zählt der Stundenlohnvertrag nicht als Leistungsvertrag. Zur Abrechnung werden als Grundlage die entsprechenden markt- und regionsüblichen Stundenverrechnungssätze herangezogen. Geschuldet werden bei dieser Vertragsform Leistung und der Erfolg des geplanten Projekts. Verträge nach Zeitaufwand werden häufig bei Reparaturarbeiten abgeschlossen.


Handelt es sich um eine unbeschreibbare Leistung, dann werden sogenannten Selbstkostenerstattungsverträge abgeschlossen. Diese werden jedoch häufig auch als Stundenlohnverträge bezeichnet, was im Baurecht jedoch nicht das Gleiche bedeutet. Ein Architekturbüro kann mit Fachwissen wertvolle Dienste leisten, um die richtige Wahl zu treffen und bei der Planung alle wichtigen Bereiche abdecken.

Wenn das Baurecht zum Streitpunkt wird

Tatsächlich gibt es kaum eine Branche, die so prädestiniert für Prozesse ist, wie die Baubranche. Denn die Realität sieht so aus, dass bei vielen Projekten ein schwammig formulierter Bauvertrag die Basis ist, woraus gerichtliche Auseinandersetzungen folgen, die durchaus langwierig und nervenraubend sein können.

Um etwaigen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollten die Vorstellungen auf beiden Seiten eindeutig ausgearbeitet und daraus resultierende Einigungen schriftlich festgehalten werden. So können auch sogenannte Nebenabsprachen bei nahezu jedweden Vertragsarten im Baurecht geschlossen werden. Als fester Bestandteil des Vertrages gelten sie dann, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen.

Es ist also durchaus mehr als nur empfehlenswert, sich von einem kompetenten Partner wie zum Beispiel einem Architekturbüro beim geplanten Hausbau beziehungsweise beim Bauen generell begleiten zu lassen.

Kompetenz macht sich mehrfach bezahlt

Wie bei vielen anderen Dingen spielt auch beim Bauen das Geld eine wichtige Rolle. Niemand möchte mehr ausgeben, als er tatsächlich muss. Doch schnell ist an der falschen Stelle gespart. So können Hausbau und Co. durchaus auch zum Albtraum werden, wenn beispielsweise Bauvertrag beziehungsweise Baurecht zum Stolperstein wird. Die kompetente Begleitung bei der Planung durch ein Architekturbüro kann eine sinnvoll getätigte Investition sein, denn damit lassen sich mögliche Fallen schon im Vorfeld umgehen.

Bei den verschiedenen Bauvorhaben auf kompetente Begleitung zu setzen, kann sich in mehrfacher Hinsicht bezahlt machen. Profitieren auch Sie von jahrelangen Erfahrungswerten, umfangreichem fachlichen Know-how und Kreativität, ganz gleich ob es sich bei Ihrem Projekt um eine Gewerbe- oder Wohnimmobilie handelt. Architekt Franz Conen und sein qualifiziertes Team sind jederzeit gerne für Sie da.



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